LEISTUNG
Externer Datenschutzbeauftragter für Industrie, Handel und Gewerbe
Strukturiert, nachvollziehbar dokumentiert und in einer Sprache, die auch ohne juristischen Hintergrund verständlich ist.
Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt
DSGVO und BDSG rechtssicher umzusetzen kostet Zeit, die im Tagesgeschäft oft fehlt, und ein interner Datenschutzbeauftragter bindet zusätzlich Personal und Weiterbildungsaufwand. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich diese Verantwortung für Sie: strukturiert, nachvollziehbar dokumentiert und in einer Sprache, die auch ohne juristischen Hintergrund verständlich ist.
Was ich für Sie übernehme
Mein Ansatz: Begleitung statt Dauerabhängigkeit
Ich verstehe mich als Teil Ihres Teams, nicht als externe Kontrollinstanz. Rechtliche Anforderungen übersetze ich in die Sprache Ihrer Führungskräfte, damit Entscheidungen nachvollziehbar werden, nicht nur abgenickt. Statt jede Frage einzeln zu beantworten, befähige ich Ihr Team, viele Anforderungen nach einiger Zeit selbst einzuordnen; ich prüfe und ergänze, wo es komplex wird. Das Ergebnis: eine Begleitung, die mit Ihrem Unternehmen mitwächst und im Regelbetrieb spürbar schlanker wird.
GEMEINSAM MIT IHRER IT
Zusammenarbeit mit Ihrer Informationssicherheit
Datenschutz und Informationssicherheit gehören zusammen, stehen aber manchmal in einem Spannungsverhältnis, etwa bei Protokollierung, Zugriffsrechten, Datensicherung und Löschfristen. Durch meine Weiterbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten (IHK) kenne ich die Anforderungen dieser Rolle aus der Praxis und habe ein realistisches Verständnis dafür, was technisch und organisatorisch machbar ist. Deshalb arbeite ich gern eng mit Ihrem Informationssicherheitsbeauftragten oder Ihrer IT zusammen, um gemeinsam die beste Lösung zu finden.
Für wen eignet sich das?
Diese Leistung richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe, die gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind oder unabhängig davon rechtssicher aufgestellt sein möchten. Ob bereits eine Grundstruktur besteht oder Sie ganz am Anfang stehen, spielt dabei keine Rolle.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Erstgespräch
Bestandsaufnahme
Umsetzung
Begleitung
Häufige Fragen
Grundsätzlich ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Bei bestimmten Verarbeitungstätigkeiten kann die Pflicht auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl bestehen. Unabhängig von der Bestellpflicht sind Unternehmen jeder Größe verpflichtet, eine Grunddokumentation aller datenschutzrelevanten Anforderungen vorzuhalten und ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachweisen zu können, auch ganz ohne Datenschutzbeauftragten.
Das hängt von Unternehmensgröße, Branche und Komplexität der Datenverarbeitung ab. Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt, und der Aufwand kann mit der Zeit sinken, wenn Ihr Team selbstständiger wird. Im Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Aufwand für Ihr Unternehmen.
Ich lege besonderen Wert darauf, Ihr Team über die Zeit selbst zu befähigen, statt dauerhafte Abhängigkeit von Einzelanfragen zu schaffen, dokumentiert und nachweisbar über eine etablierte Management-Software.
Ja, sehr gern. Durch meine Weiterbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten (IHK) kenne ich die praktischen Anforderungen dieser Rolle. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Datenschutz und Informationssicherheit gleichermaßen berücksichtigen. Als ehemaliger IT-Berater habe ich schnell einen guten Einblick.
Bereit für strukturierten Datenschutz?

